Lanceurs d'alerte

Gemäß dem Gesetz vom 16 Mai 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23 Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, richtet CLOOS S.A. einen internen Meldekanal für Hinweisgeber ein.

Jeder Hinweisgeber kann einen Verstoß gegen nationales oder europäisches Recht im Rahmen der beruflichen Tätigkeiten von CLOOS melden, indem er eine E-Mail an die nachstehende Adresse sendet :

cloos-alertes@protonmail.com

Die Meldung kann anonym erfolgen, beispielsweise durch die Einrichtung einer Proton-E-Mail-Adresse.

CLOOS verpflichtet sich, Hinweisgeber zu schützen und die Meldungen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu bearbeiten.

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